Anlass dieses Blogeintrages ist wieder einmal die Corona-Pandemie. Zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) gehören auch Wirkungen nach Impfungen. Ärzt:innen und Apotheker:innen müssen UAW melden, Patient:innen, Angehörige und Menschen, die Betroffene betreuen, können und sollten UAW melden. ...