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Das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung

Christa Weßel (2017) Ziele

 

In der Psychiatrie kann es zu freiheitsentziehenden und Zwangsmaßnahmen kommen. Darum müssen Ärztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal sehr gut wissen, wann sie was tun und was sie tun dürfen und müssen.

 

Dazu zählt beispielsweise die entsprechende Unterrichtung der zuständigen Gerichte. Ein Mensch, der gegen seinen Willen festgehalten wird, hat innerhalb von 24 Stunden das Recht auf eine Anhörung durch eine Richterin oder einen Richter. [Korrektur am 25 Mai 2024: die Anhörung muss bis zum Ablauf des folgenden Tages laut NPsychKG erfolgen. Da die Richter zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht ins Haus kommen, muss die Anhörung also bis 21 Uhr des folgenden Tages stattfinden.]

 

Als Ärztin, die in einer psychiatrischen Klinik arbeitet, wurde ich in Niedersachsen zur "Verwaltungsvollzugsbeamtin im örtlichen Zuständigkeitsbereich der vorgenannten Einrichtung" bestellt. Dies zieht Einiges an Pflichten nach sich, die die Arbeit zum Wohl der und des Patienten betrifft. Dazu muss ich Etliches lernen, beachten und tun.

Das Lernen erfolgt unter anderem in einem online Programm der AWO Psychiatrie Akademie. Heute habe ich mit dem ersten Teil begonnen, dem Skript. Weitere Quellen, die mir jenseits des Materials der Lernplattform begegnen, liste ich hier auf, damit sie mir zugänglich sind - egal wo ich gerade lerne.

Das Lernprogramm ist umfangreich. Es wird sich über einige Wochen erstrecken, da es online-Termine gibt. Derzeit liege ich auf meinem Sofa, bevor es am frühen Nachmittag zum zweiten der drei Nachmittage / Abende geht, in denen mich erfahrene Kolleginnen in die Arbeit im Bereitschaftsdienst einführen. Der erste Termin war prima. Mal sehen, was heute passieren wird.

 

Christa Weßel - Freitag, 19 April 2024

 

(Vielleicht möchten Sie ja mitkommen auf diese Lernreise.)

 

Quellen

Blogrubrik (Wandel im) Gesundheitswesen

 

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