In der Psychiatrie kann es zu freiheitsentziehenden und Zwangsmaßnahmen kommen. Darum müssen Ärztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal sehr gut wissen, wann sie was tun und was sie tun dürfen und müssen.
Dazu zählt beispielsweise die entsprechende Unterrichtung der zuständigen Gerichte. Ein Mensch, der gegen seinen Willen festgehalten wird, hat innerhalb von 24 Stunden das Recht auf eine Anhörung durch eine Richterin oder einen Richter. [Korrektur am 25 Mai 2024: die Anhörung muss bis zum Ablauf des folgenden Tages laut NPsychKG erfolgen. Da die Richter zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht ins Haus kommen, muss die Anhörung also bis 21 Uhr des folgenden Tages stattfinden.]
Als Ärztin, die in einer psychiatrischen Klinik arbeitet, wurde ich in Niedersachsen zur "Verwaltungsvollzugsbeamtin im örtlichen Zuständigkeitsbereich der vorgenannten Einrichtung" bestellt.
Dies zieht Einiges an Pflichten nach sich, die die Arbeit zum Wohl der und des Patienten betrifft. Dazu muss ich Etliches lernen, beachten und tun.
Das Lernen erfolgt unter anderem in einem online Programm der AWO Psychiatrie Akademie. Heute habe ich mit dem ersten Teil begonnen, dem Skript. Weitere Quellen, die mir jenseits des Materials
der Lernplattform begegnen, liste ich hier auf, damit sie mir zugänglich sind - egal wo ich gerade lerne.
Das Lernprogramm ist umfangreich. Es wird sich über einige Wochen erstrecken, da es online-Termine gibt. Derzeit liege ich auf meinem Sofa, bevor es am frühen Nachmittag zum zweiten der drei
Nachmittage / Abende geht, in denen mich erfahrene Kolleginnen in die Arbeit im Bereitschaftsdienst einführen. Der erste Termin war prima. Mal sehen, was heute passieren wird.
Christa Weßel - Freitag, 19 April 2024
(Vielleicht möchten Sie ja mitkommen auf diese Lernreise.)
Quellen
- Bundesrepublik Deutschland. "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2478) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.12.2022 I 2478 - https://www.gesetze-im-internet.de/gg/ (besucht am 19 Arpil 2024)
- Niedersachsen, Landtag. Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) Vom 16. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 272 - VORIS 21069 04 00 00 000 -) Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 593) - https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/source/csh-da-filter%21a52e918e-8a02-41f8-8b62-1c4b6a92ff6a--WKDE_LTR_0000003520%23094ea318357e39808990dd06c8a11a5f (besucht am 19 April 2024)
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN). Achtung der Selbstbestimmung und Anwendung von Zwang bei der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen. Eine ethische Stellungnahme der DGPPN. Berlin, 2014 - https://www.die-bruecke.de/wp-content/uploads/2014-09-23_DGPPN_Stellungnahme_TF_Ethik_final.pdf (besucht am 19 April 2024)
- Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Seite „Psychisch-Kranken-Gesetz“. Bearbeitungsstand: 5. Februar 2024, 11:41 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Psychisch-Kranken-Gesetz&oldid=241889391 (Abgerufen: 19. April 2024, 09:41 UTC)
- Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Seite „Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“. Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 1. September 2023, 19:50 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Nieders%C3%A4chsisches_Gesetz_%C3%BCber_Hilfen_und_Schutzma%C3%9Fnahmen_f%C3%BCr_psychisch_Kranke&oldid=236957315 (Abgerufen: 19. April 2024, 09:43 UTC)