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Das Recht auf vertrauliche Kommunikation - auch digital

Christa Weßel 2017 smartphone


Vor ein paar Tagen war es wieder soweit. Ein Vortrag im Institut für Informatik und Automation (IIA) an der Hochschule Bremen. Dieses Mal ging es um ein Grundrecht, das auch in digitalen Zeiten gilt.


Professor Dr. jur. Dennis-Kenji Kipker hat einen hervorragenden Überblick dazu gegeben, wie sich unser Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation herleitet und wie wir, also jede/r Einzelne, Organisationen, Unternehmen und - wichtig - der Staat in seinen Ausprägungen Legislative, Jurisdiction und Exekutive dies umsetzen können, sollten und auch müssen.

Basis dieses Vortrages ist sein Gutachten zu diesem Thema:

 

Kipker D. Das digitale Briefgeheimnis. Herleitung des Rechts auf Verschlüsselung. Gutachten. Potsdam-Babelsberg, Friedrich-Naumann-Stiftung, Mai 2023 - https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/1481 (besucht am 11 Jan 2024)

Themenbereiche:
Verbraucherschutz, Bürgerrechte / Rechtsstaat, Datenschutz, Medien- / Netzpolitik

Kurzbeschreibung:
Verschlüsselte Kommunikation begegnet uns, wenn auch kaum sichtbar, täglich - ob beim Online-Banking oder Messenger. Doch gibt es ein Recht darauf, vertrauliche Kommunikation verschlüsseln zu dürfen? Ein explizites Recht auf Verschlüsselung findet sich im Grundgesetz natürlich nicht - als es 1949 in Kraft trat, dachte man an Briefumschlag und Telegramm, nicht an moderne Verschlüsselungsmöglichkeiten über PGP, GnuPG oder HTTPS. Ein neues Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bejaht diese Frage nun ausdrücklich: Aus dem Grundgesetz lässt sich ein Recht auf Verschlüsselung ableiten. Das Recht auf Verschlüsselung entspricht einem digitalen Briefgeheimnis und bietet Schutz in allen grundrechtsrelevanten Dimensionen - für Individuum, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

 

Die am 09 Januar gezeigten Folien zeigten die wichtigen Schritte und Schlussfolgerungen in eingängiger Weise. Die Herleitung folgt den logischen Schritten der Rechtswissenschaften:

  1. Ermittlung des juristischen Prüfrahmens
  2. Gewinnung eines einheitlichen ontologischen Verständnisses
  3. Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen
  4. Einfachgesetzliche Gewährleistungen eines "Rechts auf Verschlüsselung"

Ergebnis

Aus Grundrechten auf EU-Ebene (Grundrecht Charta) und im deutschen Rechtssystem (Grundgesetz) lässt sich ein Recht auf Verschlüsselung ableiten

  • Achtung des Privat- und Familienlebens gem. Art. 7 GRCh
  • Schutz personen-bezogener Daten gem. Art. 8 GRCh
  • Fernmelde-geheimnis gem. Art. 10 Abs. 1 GG
  • Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integritätinformations- technischer Systeme (GVIiS) gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Das bedeutet unter anderem

Eine flächendeckende Speicherung von Daten ohne spezifische  Begründung in Bezug auf mindestens eine Person und ihre Handlungen ist _nicht_ erlaubt.

Schon die Technik zu installieren, auch ohne Daten abzu"hören", ist _nicht_ zulässig.

Es gibt zwar auch in der digitalen Welt den Grundsatz des "Gefahr im Verzug" und einer unmittelbaren Aktion von Ermittlern. Allerdings müssen diese sich äußerst gut vorbereiten, wenn sie danach gegenüber der Staatsanwaltschaft und Richterinnen oder Richtern ihre Handungsweise begründen. Meist erfolgt das Einholen einer solchen Erlaubnis - ähnlich wie ein Durchsuchungsbefehl für ein Gebäude oder Teile davon - _vor_ einer solchen Aktion. Die Richterin oder der Richter stimmen zu oder lehnen ab.

 

Was ist also zu tun?

Auch hierzu gibt Dennis Kipker Antworten, vor allem zu den Aufgaben des Staates, wie Verschlüsselungstechniken selbst anzuwenden, Menschen zu informieren, private Anbieter zu regulieren und ggf. zu sanktionieren und noch Einiges mehr.

Hinzufügen möchte ich: wir alle sind aufgerufen, die Aufmerksamkeit der Menschen in Bezug auf ihr Privat- und ihr Berufsleben täglich und immer wieder zu stärken; Wissen zum Gewusst-wie zu vermitteln, in Schulen, in Hochschulen und in der beruflichen Fortbildung; und nach und nach eine selbstverständliche Kultur des bewussten und diskreten Umgangs mit eigenen und den Daten anderer zu pflegen.

Ihnen wünsche ich viel Freude bei der Umsetzung in Ihrem nächsten Gebrauch digitaler sozialer Medien, einer e-mail, einer cloud oder auch einfach so Ihres Telefons.

Christa Weßel - Donnerstag, 11 Januar 2023

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