Auf die DSGVO eingehen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in aller Munde. Am 4. Mai 2016 veröffentlicht, ist sie ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Vor allem auf Unternehmen und andere Organisationen kommt einiges zu. Auch Blogger und Freiberufler müssen etwas tun - oder lassen. Sie können zum Beispiel Kontaktformulare und Kommentarfunktionen einfach rausnehmen. Doch nun zum Konstruktiven.
Einmal im Monat berichte ich in meinem Newsletter über Neues im Blog, eher kurz, einfach nur mit den Überschriften und dem Link zur Startseite meines Schreibtisches …
Der Provider mailchimp, mit dem ich sehr zufrieden bin, hat auch auf die DSGVO reagiert und seinen Nutzern ausführliche Anleitungen zur Verfügung gestellt. Ich wähle die einfachste Variante: Die
alte Empfängerliste nutze ich nur noch einmal, um die bisherigen Adressaten darauf hinzuweisen, dass es eine neue Liste geben wird.
Der Vorteil für die Newsletter-Empfänger: Sie entscheiden, ob Sie weiterhin vom Blog hören wollen, indem Sie sich in die neue Liste eintragen - via Kontakt ...
Der Vorteil für die Bloggerin: Es werden sich die Menschen eintragen, die tatsächlich regelmäßig über den und im Blog lesen wollen. Ich freue mich auf Sie.
Christa Weßel - 14. Mai 2018
Lesestoff
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Datenschutz-Grundverordnung - http://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj Zugriff am 14 Mai 2018
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IHK Hannover. Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Dokumenten-Nr.: 061769038 Letzte Änderung: 02.02.2018 - https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/e-business/ebusinessrecht/datenschutzgrundverordnung.html (siehe auch Blog vom 11. März 2018)
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